Unverbindliche Beratung unter :
Pflegebedürftigkeit im hohen Alter
Ab wann gilt man als Pflegebedürftig ?
Was versteht man unter Krankheit oder
Behinderung im Sinne der Pflegeversicherung ?
Eine spätere Pflegebedürftigkeit in Betracht ziehen
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist der Personenkreis
als pflegebedürftig einzustufen, der seine alltäglichen, wieder-
kehrenden Aufgaben aufgrund seiner körperlichen, geistigen
oder seelischen Beeinträchtigung nicht mehr ohne fremde Hilfe
bewältigen kann. Maßgebend ist dabei auch die Dauer der Be-
einträchtigung, d.h., diese muss länger als sechs Monate
anstehen.
- Störungen am Bewegungsapparat, wie z.B. Lähmung oder
Funktionsstörungen.
- Funktionsstörung der inneren Organe
- Funktionsstörung der Sinnesorgane
- Störung des zentralen Nervensystems wie z.B. Gedächtnis-
störung oder Orientierungsstörung
- Geistige Behinderungen oder Neurosen
- Tägliche Aufgaben im Bereich der Körperpflege (Waschen,
Zähne putzen, Baden, Kämmen, Rasieren)
- Im Bereich der Ernährung (Zubereiten von Mahlzeiten,
Aufnahme der Nahrung)
- Im Bereich der Mobilität ( Ankleiden, zu Bett gehen,
Waschen, Treppen steigen, Verlassen der Wohnung)
Die Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen.
Meistens unerwartet z.B. nach einem schweren Verkehrs-
unfall oder im Berufsleben. Viele Pflegebedürftige werden
auch plötzlich durch eine Krankheit pflegebedürftig, und
sind dann auf fremde Hilfe oder eine Rund um die Uhr
Betreuung angewiesen.24 Stunden gepflegt zu werden, ist
ein enormer Kraftakt, der oftmals von Familienangehörigen
alleine nicht gestemmt werden kann. Als Unterstützung
bietet die Westfälische Seniorenhilfe 24 Stunden Pflege
bei Pflegebedürftigkeit.
Rufen Sie einfach an und
lassen Sie sich über die
,,24-Stunden-Betreuung”
im eigenen Zuhause
beraten.
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