Was ist ab 2026 neu bei der Beratung nach § 37.3 SGB XI?
Ab 2026 wird der verpflichtende Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger deutlich flexibler, moderner und einfacher. Die wichtigsten Neuerungen:
1. Beratung per Video möglich
Pflegegeldempfänger können den Beratungseinsatz künftig digital per Videotelefonie durchführen lassen. Das bedeutet:
- kein zwingender Hausbesuch mehr
- weniger Aufwand für Angehörige
- schneller verfügbare Termine
2. Telefonische Beratung in Ausnahmefällen
Wenn ein Videoanruf nicht möglich ist (z. B. technische Probleme), kann die Beratung telefonisch stattfinden. Das war früher nicht zulässig.
3. Digitale Dokumentation
Pflegedienste können den Beratungsnachweis:
- digital ausfüllen
- elektronisch an die Pflegekasse übermitteln
Das spart Zeit und reduziert Fehler
4. Mehr Fokus auf Entlastung der Angehörigen
Die Beratung soll ab 2026 stärker darauf eingehen:
- welche Leistungen noch nicht genutzt werden
- wie Überlastung vermieden werden kann
- welche Entlastungsangebote sinnvoll sind
Der Einsatz wird also inhaltlich hilfreicher, nicht nur eine Pflicht.
5. Einheitlichere Regeln
Die Vorgaben für Fristen, Inhalte und Nachweise werden klarer strukturiert. Das bedeutet weniger Unsicherheit für:
- Pflegegeldempfänger
- Angehörige
- Pflegedienste