Pflegereform 2026
Das ändert sich bei der Pflege zu Hause
Die Pflege in Deutschland steht vor wichtigen Veränderungen.
Die Pflege in Deutschland steht vor wichtigen Veränderungen. Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des neuen Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stärker zu unterstützen und insbesondere die häusliche Pflege weiterzuentwickeln.
Geplant sind unter anderem neue Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, Veränderungen bei den Leistungen der häuslichen Pflege sowie ein digitales „Pflege-Cockpit“. Auch Prävention und Rehabilitation sollen künftig eine größere Rolle spielen.
Doch was bedeutet die geplante Pflegereform konkret für Pflegebedürftige und ihre Familien? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten vorgesehenen Änderungen und erklären, worauf Betroffene jetzt achten sollten.
Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform 2026 auf einen Blick

Neue Leistungsbudgets

Neue Pflegebegleitung

Pflege wird neu geordnet

Hilfe im Pflegenotfall

Digitales Pflegecockpit

Prävention & Rehabilitation
Neue Leistungsbudgets - was ist geplant?
Neue Leistungsbudgets – mehr Flexibilität bei der häuslichen Pflege
Mit der geplanten Pflegereform sollen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung neu gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen dadurch mehr Möglichkeiten erhalten, vorhandene Leistungen entsprechend ihrer persönlichen Pflegesituation einzusetzen.
Für Pflegebedürftige, die bisher Pflegegeld erhalten, sieht der Gesetzentwurf künftig ein sogenanntes Entlastungsbudget vor. Dieses soll höher ausfallen als das bisherige Pflegegeld. Aus dem Budget sollen unter anderem auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel finanziert oder bei einer Verhinderung der Pflegeperson notwendige Ersatzpflege organisiert werden können.
Auch die bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen sollen in einem Sachleistungsbudget zusammengeführt werden. Dieses soll ebenfalls höher ausfallen als der bisherige Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen. Damit sollen Pflegebedürftige bei Bedarf mehr Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste nutzen können.
Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll außerdem der bisherige Entlastungsbetrag in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf sind dafür 175 Euro monatlich vorgesehen. Das Budget soll insbesondere für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können.
Wichtig: Bei diesen Änderungen handelt es sich um die derzeit vorgesehenen Regelungen der Pflegereform. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einzelne Regelungen können sich daher bis zum endgültigen Inkrafttreten noch ändern.
Neue Pflegebegleitung – Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige
Mit der geplanten Pflegereform soll eine neue Pflegebegleitung eingeführt werden. Sie richtet sich an Menschen, die zu Hause gepflegt werden, sowie an ihre pflegenden Angehörigen und andere nahestehende Personen. Ziel ist es, Familien nicht nur punktuell zu beraten, sondern sie bei Bedarf kontinuierlicher und fachlich im Pflegealltag zu unterstützen.
Professionelle Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter sollen dabei helfen, die Versorgung zu Hause zu organisieren und ein möglichst passendes Netzwerk aus vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsangeboten aufzubauen. Sie sollen außerdem bei organisatorischen und bürokratischen Fragen unterstützen und darauf achten, dass vorhandene Leistungen sinnvoll genutzt werden.
Ein wichtiger Unterschied zur bisherigen Beratung ist die kontinuierlichere Begleitung. Pflegebedürftige und Angehörige sollen eine feste Anlaufstelle erhalten, an die sie sich bei Fragen oder Veränderungen der Pflegesituation wenden können. Gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit oder wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert, soll dadurch die Organisation der häuslichen Pflege erleichtert werden.
Nach dem derzeitigen Reformkonzept soll der neue Anspruch auf Pflegebegleitung zum 1. Januar 2028 eingeführt werden und Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege zur Verfügung stehen. Die Durchführung soll grundsätzlich in der Verantwortung der Pflegekassen liegen und regional organisiert werden.
Pflegegeld wird neu geordnet – das ist geplant
Mit der geplanten Pflegereform soll das bisherige Pflegegeld für die Pflegegrade 2 bis 5 in ein sogenanntes Entlastungsbudget überführt werden. Dabei geht es nicht nur um eine neue Bezeichnung: Das Budget soll höher ausfallen als das bisherige Pflegegeld und flexibler für unterschiedliche Unterstützungsbedarfe in der häuslichen Pflege eingesetzt werden können.
Aus dem Entlastungsbudget sollen künftig beispielsweise auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel finanziert werden können. Außerdem soll es möglich sein, daraus bei einer Verhinderung der Pflegeperson eine notwendige Ersatzpflege zu organisieren. Leistungen, die bislang teilweise getrennt voneinander geregelt sind, sollen damit stärker gebündelt und einfacher nutzbar werden.
Eine Besonderheit sieht der Gesetzentwurf für Menschen vor, die erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden und das Entlastungsbudget beziehen: In den ersten drei Monaten soll zunächst nur die Hälfte des Entlastungsbudgets ausgezahlt werden. Gleichzeitig sollen die Betroffenen in dieser Anfangsphase eine intensivierte Pflegebegleitung erhalten. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige sieht der Entwurf bei den geänderten Schwellenwerten der
Hilfe im Pflegenotfall – Unterstützung bei plötzlich ausfallender Pflege
Wenn die häusliche Pflege plötzlich nicht mehr wie gewohnt sichergestellt werden kann, stehen Angehörige häufig kurzfristig vor einem großen organisatorischen Problem. Mit der geplanten Pflegereform soll deshalb ein neues Überbrückungsbudget eingeführt werden. Es soll insbesondere dabei helfen, die Versorgung in akuten Pflege- und Überbrückungssituationen kurzfristig sicherzustellen.
Eine solche Situation kann beispielsweise entstehen, wenn die bisherige Hauptpflegeperson aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls plötzlich ausfällt. Nach den derzeitigen Plänen soll das Überbrückungsbudget von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 genutzt werden können.
Mit dem Budget sollen unter anderem die Kosten für einen Notdienst in der ambulanten Pflege übernommen werden können. Kann die Versorgung vorübergehend nicht mehr zu Hause gewährleistet werden, soll das Budget außerdem für eine kurzfristige vollstationäre Kurzzeitpflege eingesetzt werden können. Ab 2028 sind darüber hinaus spezielle Akut-Kurzzeitpflegeplätze vorgesehen.
Das Überbrückungsbudget soll nach dem derzeitigen Konzept nicht ausschließlich für unvorhersehbare Notfälle zur Verfügung stehen. Auch planbare Überbrückungssituationen, beispielsweise eine Urlaubsabwesenheit der Hauptpflegeperson, sollen berücksichtigt werden können.
Digitales Pflege-Cockpit – Pflegeleistungen einfacher im Blick behalten
Wer heute Informationen zu Pflegeleistungen, Anträgen oder Unterstützungsmöglichkeiten sucht, muss sich häufig an unterschiedlichen Stellen informieren. Mit dem geplanten digitalen Pflege-Cockpit soll deshalb eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, über die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wichtige Informationen und digitale Angebote rund um die Pflege gebündelt erreichen können.
Über das Pflege-Cockpit sollen künftig Informations-, Kommunikations- und Antragsmöglichkeiten an einem digitalen Ort zusammengeführt werden. Statt verschiedene Angebote und Informationen einzeln suchen zu müssen, sollen Versicherte über ihre Pflegekasse einen zentralen digitalen Zugang erhalten.
Dadurch soll es beispielsweise einfacher werden, sich über Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren, vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten zu finden und entsprechende Anträge digital zu nutzen. Ziel ist es, den organisatorischen Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige zu reduzieren und einen besseren Überblick über die eigene Pflegesituation zu ermöglichen.
Die Nutzung des digitalen Pflege-Cockpits soll freiwillig bleiben. Wer digitale Angebote nicht nutzen möchte oder kann, soll also nicht verpflichtet werden, seine Pflegeangelegenheiten ausschließlich über das Pflege-Cockpit zu erledigen.
Mehr Prävention und Rehabilitation – Selbstständigkeit länger erhalten
Mit der geplanten Pflegereform sollen Prävention und Rehabilitation eine größere Rolle spielen. Ziel ist es, gesundheitliche Einschränkungen möglichst früh zu erkennen, Pflegebedürftigkeit nach Möglichkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern und bereits vorhandene Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten.
Ein wichtiger Bestandteil ist eine stärkere Ausrichtung von Präventionsangeboten auf die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen. Die Krankenkassen sollen diese Personengruppen bei ihren Angeboten zur Gesundheitsförderung künftig stärker berücksichtigen. Dazu können beispielsweise Maßnahmen aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Gesundheitsförderung gehören. BMG
Darüber hinaus soll der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gestärkt werden. Bei der Pflegebegutachtung soll noch konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation dazu beitragen kann, den Pflegebedarf zu verringern oder die Selbstständigkeit der betroffenen Person zu erhalten. Wird keine Rehabilitation empfohlen, soll dies nach dem derzeitigen Entwurf künftig konkret anhand des jeweiligen Einzelfalls begründet werden. BMG
Geplant ist außerdem ein „Check-up 60+“. Versicherte ab 60 Jahren sollen damit einen ergänzenden Anspruch auf gezielte Vorsorgeuntersuchungen erhalten. Dadurch sollen altersbedingte gesundheitliche Belastungen und Risiken für eine mögliche Pflegebedürftigkeit möglichst früh erkannt werden.
Persönliche Unterstützung bei der Betreuung zu Hause
Pflegebedürftigkeit stellt Familien häufig vor viele Fragen. Neben Pflegegeld und weiteren Leistungen der Pflegeversicherung geht es vor allem darum, wie eine zuverlässige Betreuung im eigenen Zuhause organisiert werden kann.
Die Westfälische-Seniorenhilfe unterstützt Familien bei der Vermittlung erfahrener Betreuungskräfte für die häusliche 24-Stunden-Betreuung. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich und klären gemeinsam, welche Betreuungslösung zu Ihrer individuellen Situation passt.
Sie haben Fragen zur 24-Stunden-Betreuung? Sprechen Sie uns gerne an.