Das Altenheim für ältere Menschen
Einrichtungen, in denen ältere Menschen bei ihren alltäglichen Aufgabe
unterstützt werden und auch dort wohnhaft sind, habe Namen wie Senio-
renresidenz, Seniorenheim, Altenstift, oder auch Seniorenvilla. Das Heim-
gesetz gibt es jedoch nur drei Formen bzw. Heimtypen, und das wären
das Altenwohnheim, das Altenheim und das Altenpflegeheim. Der unter-
schied besteht lediglich im Grad der Selbstständigkeit der Bewohner.
Das Altenwohnheim
In einem Altenwohnheim wohnen die Menschen in einer kleinen separaten
Wohnung, in der sie selbstständig ihren Alltag meistern und weitestgehend
auf fremde Hilfe nicht angewiesen sind. Die im Altenwohnheim vorhande-
nen Gemeinschaftseinrichtungen begünstigen die sozialen Kontakte und
dienen als willkommene Abwechslung im Altenwohnheim. Im Bedarfsfall
stehen geschulte Pflegekräfte zur Verfügung und können über einen Fernruf
angefordert werden.
Das Altenpflegeheim
In einem Altenpflegeheim leben die Pflegebedürftige Menschen in einem
Einzelzimmer oder aber auch in einem Mehrbettzimmer. Sie werden durch
das Pflegepersonal Rund-um-die-Uhr betreut. Die Pflegebedürftigen in einem
Pflegeheim sind auf fremde Hilfe angewiesen und können den Alltag alleine
nicht mehr bewältigen.
Das Altenheim
Das Altenheim besitzt im Gegensatz zum Altenpflegeheim Zimmer oder
Kleinappartments, die mit eigenen Möbeln ausgestattet sind und dadurch
ein wenig heimischer wirken. Der Haushalt wird in einem Altenheim vom
Heimpersonal geführt, alles andere wird aber selbstständig vom Heimbe-
wohner erledigt. Je nach Bedarf, steht den Altenheimbewohnern Pflege-
personal zur Verfügung die die Grundpflege übernehmen können.
Das Altenwohnheim, das Altenheim
und das Altenpflegeheim
Die meisten Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besitzen
alle drei Bereiche der Versorgung von älteren und bedürftigen Menschen
und er-möglichen somit je nach gesundheitlichem Zustand einen Nahtlosen
Übergang von einem Bereich der Einrichtung in den anderen. Im Jahr waren
in Deutschland laut dem statistischem Bundesamt 2,63 Millionen Menschen
im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig. Dabei werden
71% der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, d.h. mehr als zwei drittel
werden entweder von ihren Angehörigen oder durch ambulante Pflege-
dienste bei ihren täglichen Aufgaben unter-stützt. Dabei ist die Zahl der Pfle-
geheime von 10.424 Einrichtungen im Jahr 2005 auf 13.030 im Jahr 2013
gestiegen. Darunter besitzen 10.949 Einrichtungen eine vollstationäre Dauer-
pflege. Hinzu kommen noch 12.745 Einrichtungen der ambulanten Pflege-
dienste, die ihren Dienst in der Pflege zu Hause anbieten.
Durch den demografischen Wandel werden laut dem statistischem
Bundesamt in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 etwa
2,9 Millionen Menschen auf die Pflege durch dritte angewiesen sein.
Im Jahr 2030 steigt die Zahl noch weiter auf etwa 3,4 Millionen
Menschen.
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