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Basierend auf den geltenden Bestimmungen zur Entsendung von Personal, der Aufnahme meh- rerer osteuropäischer Länder in die Europäische Union und der damit verbundenen Dienstleistungs- freicheit, ist eine legale Beschäftigung von Personal unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine davon ist dabei die Inanspruchnahme der Betreu- ungsdienstleistung, die in z.B. Polen ansässige Dienstleister im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit und über die arbeitserlaubnisfreie und zulässige Entsendung von Arbeitnehmern anbieten. Das beim    
A1 Formular bescheinigt legale Beschäftigung von polnischen Pflegekräften - Westfälische-Seniorenhilfe
Dienstleister beschäftigte Personal wird dabei zur Erfüllung einer Dienstleistung für eine bestimmte Zeit (maximal 24 Monate) entsandt und erledigt dort die ihm aufgetragenen Auf- gaben. Während dieser Zeit unterliegt es weiterhin den Weisungen seines Arbeitgebers. Alle Sozialabgaben und Steuern werden demzufolge auch im Ausland abgeführt, so dass keine weiteren Abgaben hier vor Ort getätigt werden müssen. Wichtig ist, dass die entsand- ten Betreuungskräfte den Nachweis (A1 Formular) über die ordnungsgemäße Anmeldung bei dem polnischen Sozialversicherungsträger (ZUS) vorlegen können. Da den polnischen Behörden zur Ausstellung dieser Bescheinigung eine Zeit von 60 Tagen eingeräumt wird, werden diese Dokumente in den meisten Fällen dem Personal nachgereicht. Die Bescheinigung (A1 Formular) entfaltet nach Ansicht der Bundesrichter absolute Bin- dungswirkung und schließt die Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts vollständig aus (BGH 1 StR 44/06 - Urteil vom24. Oktober 2006 (LG München I).        Um die gesetzlichen Grenzen zu erfüllen, sind folgende Bedingungen zu        beachten und im Rahmen des Dienstleistungsvertrages umzusetzen :            Der Dienstleistungsnehmer :
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übt kein Direktionsrecht aus, 
erstellt selbst weder Dienst- noch Freizeitpläne,
erteilt keine direkten Weisungen,
hat keinen direkten Einfluss auf die Art und Weise der zu erledigenden Aufgaben des entsandten Personals,
bindet das entsandte Personal nicht in eigene Betriebsabläufe ein,
vergütet nicht zeitbezogen, sondern auf das Ergebnis ausgerichtet,
Rechtliches zur Entsendung von Pflegepersonal Unverbindliche Beratung unter :  0 23 51 / 3 79 70 82

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Die Begriffe “24 Stunden Pflege”, “24 Stunden Betreuung”, “24 Stunden  Pflegepersonal aus Polen”, “Seniorenbetreuung Rund um die Uhr”, “24h Pflege Daheim” dienen lediglich der besseren Findung der von uns angebotenen Dienstleistung bei der Rund um die Seniorenbetreuung und Seniorenhilfe und beschreiben nicht die Arbeitszeit der Betreuungskräfte.

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