24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause
Basierend auf den geltenden Bestimmungen zur
Entsendung von Personal, der Aufnahme meh-
rerer osteuropäischer Länder in die Europäische
Union und der damit verbundenen Dienstleistungs-
freicheit, ist eine legale Beschäftigung von Personal
unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine
davon ist dabei die Inanspruchnahme der Betreu-
ungsdienstleistung, die in z.B. Polen ansässige
Dienstleister im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
und über die arbeitserlaubnisfreie und zulässige
Entsendung von Arbeitnehmern anbieten. Das beim
Dienstleister beschäftigte Personal wird dabei zur Erfüllung einer Dienstleistung für eine
bestimmte Zeit (maximal 24 Monate) entsandt und erledigt dort die ihm aufgetragenen Auf-
gaben. Während dieser Zeit unterliegt es weiterhin den Weisungen seines Arbeitgebers.
Alle Sozialabgaben und Steuern werden demzufolge auch im Ausland abgeführt, so dass
keine weiteren Abgaben hier vor Ort getätigt werden müssen. Wichtig ist, dass die entsand-
ten Betreuungskräfte den Nachweis (A1 Formular) über die ordnungsgemäße Anmeldung
bei dem polnischen Sozialversicherungsträger (ZUS) vorlegen können. Da den polnischen
Behörden zur Ausstellung dieser Bescheinigung eine Zeit von 60 Tagen eingeräumt wird,
werden diese Dokumente in den meisten Fällen dem Personal nachgereicht.
Die Bescheinigung (A1 Formular) entfaltet nach Ansicht der Bundesrichter absolute Bin-
dungswirkung und schließt die Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts
vollständig aus (BGH 1 StR 44/06 - Urteil vom24. Oktober 2006 (LG München I).
Um die gesetzlichen Grenzen zu erfüllen, sind folgende Bedingungen zu
beachten und im Rahmen des Dienstleistungsvertrages umzusetzen :
Der Dienstleistungsnehmer :
übt kein Direktionsrecht aus,
erstellt selbst weder Dienst- noch Freizeitpläne,
erteilt keine direkten Weisungen,
hat keinen direkten Einfluss auf die Art und Weise der
zu erledigenden Aufgaben des entsandten Personals,
bindet das entsandte Personal nicht in eigene
Betriebsabläufe ein,
vergütet nicht zeitbezogen, sondern auf das Ergebnis
ausgerichtet,
Das sollten Sie zur Entsendung wissen !
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Die Begriffe “24 Stunden Pflege”, “24 Stunden Betreuung”, “24 Stunden Pflegepersonal aus Polen”, “Seniorenbetreuung Rund um die Uhr”, “24h Pflege Daheim” dienen lediglich der
besseren Findung der von uns angebotenen Dienstleistung bei der Rund um die Seniorenbetreuung und Seniorenhilfe und beschreiben nicht die Arbeitszeit der Betreuungskräfte.
Rechtliches zur Entsendung