Pflegeversicherung und Pflegegeld Pflege zu Hause - Westfälische-Seniorenhilfe Westfälische-Seniorenhilfe                       Rund-um-die-Uhr an Ihrer Seite

Einführung der Pflegeversicherung

Im Jahre 1995 wurde in der Bundesrepublik Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung die Einführung der Pflegeversicherung nach einem gesetzlichen Entwurf beschlossen. Versicherungspflichtig ist dabei jede Person, die Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist. Neben der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bildet die Pflegeversicherung die fünfte Säule in unserem Sozialversicherungssystem. Dabei ist jede, sei es gesetzliche oder private Krankenversicherung verpflichtet, die Pflegeversicherung dem Versichertem gleich mit anzubieten.
Zur Ermittlung des Pflegegrades werden die Ergebnisse der einzelnen Module zusammenaddiert und unter Berücksichtigung der unterschied- lichen Gewichtung in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Die Ge- samtpunktzahl legt dann fest, welchem Pflegegrad der Versicherte zuzu- ordnen ist. Im folgendem die fünf Pflegegrade : Pflegegrad 1 : Pflegegrad 2 : Pflegegrad 3 : Pflegegrad 4 : Pflegegrad 5 :     

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen von der Pflegebedürftigkeit des Versicherten ab, und werden seit der Pflegereform 2015/2016 anstatt in Pflege- sufen 1-3 in Pflegegrade 1-5 unterteilt. Dabei spielen zur Festsetzung des Pflege- grades folgende Module in den dazugehörigen Wertigkeiten die entscheidende Rolle : - Mobilität (10%) - Kognitiv/Verhalten (15%) - Selbstversorgung (40%) - Behandlung/Therapie (20%) - Alltagsgestaltung (15%)
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ( 12,5 bis 27 Punkte ).
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ( 27 bis 47,5 Punkte ).
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ( 47,5 bis 70 Punkte ).
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ( 70 bis 90 Punkte ).
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ( 70 bis 90 Punkte ).
Unverbindliche Beratung unter :  0 23 51 / 3 79 70 82
Wissenswertes über die Pflegeversicherung und die Pflegegrade

Ermittlung des Pflegegrades

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