Seniorenwohnheim oder Altenheim
Es gibt viele Bezeichnungen für Einrichtungen, die sich um Senioren
kümmern oder diese pflegen. Sie haben Namen wie Seniorenresidenz,
Seniorenwohnheim, Pflegeheim, Altenstift oder Wohnstift. Nach dem
Heimgesetz gibt es allerdings nur drei Heimtypen, nämlich das Alten-
heim, Altenwohnheim und das Altenpflegeheim. Der Unterschied liegt
in der Beweglichkeit und Pflegebedürftigkeit der Bewohner.
Das Altenwohnheim
Die wesentlichen Merkmale eines Altenwohnheims bestehen darin,
dass die Bewohner noch in der Lage sind, ihren Haushalt selbstständig
zu führen und auf keine Hilfe von außerhalb angewiesen sind. Sie beste-
hen in den meisten Fällen aus kleinen Wohneinheiten und Gemeinschafts-
räumen, in denen z.B. Freizeitaktivitäten stattfinden. Bei bedarf kann man
jedoch vorübergehend auf Verpflegung, Betreuung und Pflege zurück-
greifen.
Das Altenheim
Im Gegensatz zum Altenwohnheim besteht das Altenheim aus Zimmern
oder kleinen Appartements in denen sich die eigenen Möbel befinden.
Der Haushalt wird gänzlich vom Personal übernommen und im Bedarfsfall
haben die Bewohner die Möglichkeit, auf geschultes Pflegepersonal
zugreifen zu können.
Das Altenpflegeheim
In einem Altenpflegeheim gibt es nur noch einzelne, private Gegenstände
und man wohnt in eine Einzelzimmer oder aber in einem Mehrbettzimmer.
In einem Altenpflegeheim leben Menschen, die Rund-um-die-Uhr auf fremde
Hilfe angewiesen und meistens pflegebedürftig sind.
Die meisten Einrichtungen, in denen Senioren oder Pflegebedürftige
Menschen ihren Alltag verbringen besitzen alle drei Bereiche der Ver-
sorgung. Dadurch ist es möglich von einem Bereich in den anderen zu
wechseln, ohne gleich die gesamte Umgebung verlassen zu müssen.
Im Jahr 2013 wurden so von insgesamt 2,6 Millionen Pflegebedürftigen
in Deutschland etwa 764 000 in vollstationären Einrichtungen versorgt.
Die Pflegebedürftigen verteilen sich dabei auf etwa 13.000 Einrichtungen.
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