Für den Fall, dass Sie als Privatperson aufgrund von Ihrem Jahresurlaub
oder einer Krankheit die Pflege des Angehörigen nicht selbst übernehmen
können, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer Er-
satzpflege für bis zu sechs Wochen. Da das Pflegen der Angehörigen eine
sehr belastende und aufreibende Arbeit sein kann, unterstützt die Pflege-
kasse auf diese Weise die die Pflegenden und sorgt damit für die nötige
Auszeit. Dabei ist es wichtig, dass die pflegebedürftige Person mindestens
seit einem halben Jahr vom Angehörigen bereits in der häuslichen Umge-
bung gepflegt wurde. Diese Leistungen stehen Ihnen bereits ab dem so
genannten ,,Pflegegrad 0” zu.
Wird die pflegerische Tätigkeit in dieser Zeit von einem ambulanten Pflege-
dienst oder einer erwerbsmäßig tätigen Person übernommen, stehen Ihnen
Leistungen bis zu einem Betrag von 1.612 € je Kalenderjahr zu. Diese stehen
Ihnen ebenfalls zu, wenn die Pflege durch einen entfernten Verwandten oder
Bekannten übernommen wird. Seit dem 1. Januar 2015 können zusätzlich
zum Leistungsbeitrag 50% des Kurzzeitpflegebetrages (max. 806€ pro Jahr)
als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Dieser wird dem Lei-
stungsbeitrag der Kurzzeitpflege hinzugerechnet. Unterm Strich, stehen Ihnen
im Kalenderjahr maximal bis zu 2.418 € für die Verhinderungspflege zur Ver-
fügung.
Die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
§ 39 SGB XI (Sozialgesetzbuch)
Wie viel Geld steht mir zu ?
Anspruch auch für Angehörige ?
Stundenweise Verhinderungspflege
Antrag stellen
Änderungen 2016
Die Leistungen der Pflegeversicherung
umfassen 1.612 € + zusätzlich 806 €
also insgesamt maximal 2.418 € im
Kalenderjahr.
Sind Sie mit der zu pflegenden Person verwandt,
steht Ihnen nicht die volle Verhinderungspflege zu.
In diesem Fall zahlt die Kasse nach den Pflege-
stufen gestaffelt.
Können Sie als Angehöriger eines Demenzkranken
z.B. nur für ein Paar Stunden die Pflege nicht über-
nehmen (Kino- oder Theaterbesuch), haben Sie das
Recht, einen ambulanten Pflegedienst stundenweise
zu beauftragen.
Es ist wichtig, einen schriftlichen Antrag bei der
Kranken- oder Pflegekasse zu stellen. Für den
Erhalt der Leistungen ist es auch keine Voraus-
setzung, den Antrag im Vorfeld zu stellen. Dieser
kann noch im Nachhinein gestellt werden, jedoch
bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres.
Der bereits 2015 angepasste Betrag von 1.612 €
bleibt weiterhin bestehen. Änderungen gibt es nur
bei der Bezeichnung der Anspruchsberechtigten
Pflegebedürftigen Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1
in den jetzigen Pflegegrad 2.
Was ist unter dem Begriff
Verhinderungspflege zu verstehen ?
Die ,,Verhinderungspflege”
Das sollten Sie zur Verhinderungspflege
wissen :
A - D
E - H
I - L
M - Z
Rufen Sie einfach an und
lassen Sie sich über die
,,24-Stunden-Betreuung”
im eigenen Zuhause
beraten.
0 23 51 / 3 79 70 82
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