Ab wann gilt man als Pflegebedürftig
Pflegebedürftigkeit im hohen Alter
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist der Personenkreis
als pflegebedürftig einzustufen, der seine alltäglichen, wieder-
kehrenden Aufgaben aufgrund seiner körperlichen, geistigen
oder seelischen Beeinträchtigung nicht mehr ohne fremde Hilfe
bewältigen kann. Maßgebend ist dabei auch die Dauer der Be-
einträchtigung, d.h., diese muss länger als sechs Monate
anstehen.
Was versteht man unter Krankheit oder Behinderung
im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes
- Störungen am Bewegungsapparat, wie z.B. Lähmung oder
Funktionsstörungen.
- Funktionsstörung der inneren Organe
- Funktionsstörung der Sinnesorgane
- Störung des zentralen Nervensystems wie z.B. Gedächtnisstörung
oder Orientierungsstörung
- Geistige Behinderungen oder Neurosen
Folgende wiederkehrende Pflegeverrichtungen
werdenin Betracht gezogen
- Tägliche Aufgaben im Bereich der Körperpflege (Waschen, Zähne
putzen, Baden, Kämmen, Rasieren)
- Im Bereich der Ernährung (Zubereiten von Mahlzeiten, Aufnahme der
Nahrung)
- Im Bereich der Mobilität ( Ankleiden, zu Bett gehen, Waschen, Treppen
steigen, Verlassen der Wohnung)
Rufen Sie einfach an und
lassen Sie sich über die
,,24-Stunden-Betreuung”
im eigenen Zuhause
beraten.
Die Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen. Meistens unerwartet
z.B. nach einem schweren Verkehrsunfall oder im Berufsleben. Viele
Pflegebedürftige werden auch plötzlich durch eine Krankheit pflegebe-
dürftig, und sind dann auf fremde Hilfe oder eine Rund um die Uhr Be-
treuung angewiesen.24 Stunden gepflegt zu werden, ist ein enormer
Kraftakt, der oftmals von Familienangehörigen alleine nicht gestemmt
werden kann. Als Unterstützung bietet die Westfälische Seniorenhilfe
24 Stunden Pflege bei Pflegebedürftigkeit.
A - D
E - H
I - L
M - Z
0 23 51 / 3 79 70 82
© Copyright Westfälische-Seniorenhilfe. Alle Rechte vorbehalten
Nützliche Informationen über...